Neues Förderprogramm der Senatsverwaltung

Sozialverträglicher Klimaschutz im Wohnungsbestand

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen informiert über das neue Förderprogramm „Förderung sozialgerechter energetischer Modernisierung von Mietwohnungsbeständen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.“ 

Die Richtlinie trat am 24.02.2023 in Kraft. Kurz zusammengefasste Informationen zum Förderprogramm hier